Eine nachgeahmte Unterschrift auf dem Scheck, eine gelöschte Passage im Testament oder ein abgeändertes Geburtsdatum im Reisepass: Viele Fälschungen lassen sich mit dem bloßen Auge nicht ohne Weiteres erkennen. Um Dokumente zu überprüfen, vertrauen Urkundensachverständige etwa bei Gerichten, der Polizei oder beim Zoll schon seit Jahrzehnten auf den Videospektralkomparator: Dieses Gerät verfügt über unterschiedliche Lichtquellen wie etwa UV-Licht, Streiflicht oder Infrarot und darüber hinaus auch über verschiedene Filter – mit ihnen werden zum Beispiel getilgte Schriftzüge wieder sichtbar.

Videospektralkomparator
Ein besonders frühes Exemplar, nämlich das Modell VSC-1 der britischen Firma Foster + Freeman aus dem Jahr 1980, ist vor Kurzem in den Besitz des TECHNOSEUM gelangt. „Erstmals im deutschsprachigen Raum vorgestellt wurde der Apparat auf dem 5. Symposium für Schriftvergleich im Sommer 1981 in Mannheim“, so Kuratorin Dr. Anne Mahn. „Der Komparator, der uns überlassen wurde, kam bis 1994 im Urkundenlabor des Psychologen und Handschriften-Experten Prof. Dr. Lothar Michel an der Universität Mannheim zum Einsatz.“ Anschließend wurde er von der Schriftsachverständigen Dr. Angelika Seibt übernommen, die ihn noch bis 2008 benutzte und vor einigen Monaten dem Museum schenkte.
Mittlerweile sind bei den Behörden Modelle im Einsatz, die über bessere optische Verfahren und Videotechniken verfügen. Die Grundidee jedoch, Dokumente mit Lichtreflexionen und Bestrahlung auf den Zahn zu fühlen, ist aber bis heute unverändert. Und noch etwas ist gleich geblieben: Der VSC-1 wie auch heutige Komparatoren sind teure Geräte – um die 80.000 Euro muss eine Behörde heute dafür hinblättern.

Videospektralkomparator Videospektralkomparator macht Druckrillen sichtbar