Der Bierautomat wurde zwischen 1980 und 1990 von der Sielaff Maschinenfabrik in Berlin hergestellt. Foto: Klaus Luginsland

Im tschechischen Dorf Uhrinovice können sich Radfahrer und Wanderer mit einem Becher Bier erfrischen: Weil Gaststätten und Pubs in dem 75-Einwohner Dorf erst abends aufmachen, haben Touristen tagsüber die Möglichkeit, ihr Bier für umgerechnet etwa 73 Cent an einem Bierautomaten zu kaufen. Dafür müssen sie einen Becher vom Stapel nehmen, eine Münze einwerfen, zur Überprüfung des Alters ihren Ausweis durch den Scanner ziehen und schon können sie sich ein Bier zapfen. Diese Nachricht war im Mai 2015 als Sensation in allen großen Medien zu lesen. Dabei konnte man bis vor ein paar Jahren sich auch in Deutschland sogar in der Kantine noch ein Bier am Automaten holen.

Bier wird Privatsache
Wirtshäuser und Braustätten waren bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts die einzigen Verkaufs- und Konsumorte für Bier – bis es neue Verpackungsmöglichkeiten gab: Die Flasche oder Dose. Nun bekam man im Supermarkt, am Kiosk und sogar am Automaten sein Bier. Der Bierkonsum verlagerte sich immer stärker ins private Umfeld, die eigene Wohnung. Wobei Flaschen schon ab dem 18. Jahrhundert eine weitere Verbreitung fanden; vor allem kleinere Brauereien erhofften sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Großbrauereien, weil sie ihr Bier so direkt an den Endverbraucher verkaufen konnten. Flaschenbiere sollten aber erst nach Ende des Ersten Weltkrieges ein Absatzhoch erfahren. Dank neuer Transportwege und der besseren Haltbarkeit des Bieres war Bier nahezu überall verfügbar, sogar am Arbeitsplatz.

Alkoholisches nicht bei der Arbeit
Der Bierautomat, der in der Sonderausstellung „Bier“ zu sehen ist, wurde zwischen 1980 und 1990 von der Sielaff Maschinenfabrik in Berlin hergestellt. Der Automat beinhaltete Dinckelacker Flaschenbier, wie die Aufschrift zeigt. Dass er in einer Betriebskantine aufgestellt war, darauf verweist die handschriftliche Notiz auf dem Automaten: „Es gibt seit dem 1.2.92 kein Bier mehr Lt. Geschäftsleitung“. Bis heute gibt es kein generelles Alkoholverbot für den Arbeitsplatz, hier ist jeder Arbeitgeber selbst gefragt, das Verbot des Alkoholkonsums vertraglich oder durch Dienstvorschriften durchzusetzen und seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern nachzukommen.

Wo im TECHNOSEUM? Noch bis zum 24. Juli in der aktuellen Sonderausstellung „Bier. Braukunst und 500 Jahre deutsches Reinheitsgebot“ zu sehen.